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Lehrer gekündigt, weil er auch Bordellchef war

LINZ. Ein Lehrer, der als Nebenbeschäftigung auch Geschäftsführer eines Bordells war, kann deswegen von seinem Dienstgeber gekündigt, aber nicht fristlos entlassen werden. Das entschied jetzt der Oberste Gerichtshof in Linz. Gegen die fristlose Entlassun


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