Rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt
Die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung hat mit 1. Juni neue Regeln für E-Scooter gebracht. Seither werden diese rechtlich wie Fahrräder behandelt. Somit ist Fahren auf dem Gehsteig verboten, die Radwege oder die reguläre Fahrbahn sind zu benutzen. Um StVO-konform zu sein, müssen Bremse, Rückstra