Polizist verurteilt
Weil er einen Notruf – eine Frau meldete einen fremden Mann vor ihrer Tür – weder weitergeleitet noch protokolliert hatte, wurde ein Polizist in St. Pölten (nicht rechtskräftig) zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt. Der Beamte gab an, er sei während des 24-Stunden-Dienstes eingeschlafen: „