Doch kein Asyl für Peter Seisenbacher
Seisenbachers Antrag sei „unbegründet, da es keine begründeten Ängste gäbe, dass er aus ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gründen verfolgt werden könnte“. Mit diesem Argument lehnte zuerst die Migrationsbehörde und jetzt, nach seinem Einspruch, auch das Verwaltungsgericht in Kiew sei