Unis dürfen Zugang individuell beschränken

Vier Universitäten dürfen zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsbeschränkungen in bestimmten Fächern auch an lokal überlaufenen Gegenständen ein Aufnahmeverfahren durchführen. Konkret erhalten die Unis Wien, Graz und Linz sowie die Boku diese Möglichkeit, heißt es im Entwurf der neuen Universitätszug


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