Info

Wer für den Fall, dass er seine Wünsche bezüglich einer (Nicht-)Behandlung nicht mehr selbst äußern kann, vorsorgen möchte, kann eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen – bei Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwaltschaft. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

www.patienten

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