Einweisung
Mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete gestern ein Prozess in Ried. Jener 28-jährige Deutsche, der im Februar seine Mutter im Bad stranguliert hatte, gilt als nicht zurechnungsfähig.
Mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete gestern ein Prozess in Ried. Jener 28-jährige Deutsche, der im Februar seine Mutter im Bad stranguliert hatte, gilt als nicht zurechnungsfähig.