Kein Strafverfahren
Weil die Staatsanwaltschaft Linz die Frist zur Erhebung einer neuen Anklage um einen Tag übersah, kommt es nicht zum Strafverfahren gegen einen Lkw-Lenker, der im Vorjahr einen Radler überfahren hatte. Eine Kommunikationspanne habe zu der Versäumnis geführt, bestätigte die Behörde.