Schutz für Lehrlinge: Nur noch eine Stunde Arbeiten im Rauch

Neues Gesetz ging in Begutachtung: Gastronomielehrlinge sollen ab Herbst im Nichtraucherbereich arbeiten.

Jugendliche, die ab 1. September eine Lehre in der Gastronomie beginnen, dürfen maximal eine Stunde pro Tag in Räumen eingesetzt werden, in denen geraucht wird. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Arbeits- und Gesundheitsministeriums vor, der jetzt in die Begutachtung ging. Bis 3. August können noc


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