Verfassungsgericht bestätigt Recht auf drittes Geschlecht

Dritte Geschlechtsbezeichnung im Personenregister wird möglich. Person, die das einklagte: „Bin begeistert.“

Alex Jürgen will mit der Geschlechtsbezeichnung „inter“ im Personenstandsregister (ZRP) stehen. Dafür hat der Oberösterreicher mehr als zwei Jahre lang gekämpft. Sowohl der zuständige Bürgermeister als auch das Landesverwaltungsgericht hatten seinen Antrag zuvor abgelehnt.

Der Verfassungsgerichtshof


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