Strafe für Fleischer
Ein Fleischhauermeister musste sich am Landesgericht wegen Tierquälerei verantworten. Bei einer Kontrolle hatte er die Betäubungszange nicht richtig angesetzt, zwei Schweine waren bei vollem Bewusstsein, als sie getötet wurden. Der Angeklagte bekam eine Diversion, er muss eine Geldbuße von 1200 Euro