Doch kein Verfahren
Ein Feuerwehrkommandant und ein Bürgermeister, gegen die nach der Zeltfest-Tragödie mit zwei Toten in Oberösterreich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ermittelt wurde, müssen nicht vor Gericht. Es liege keine Sorgfaltswidrigkeit vor, wurde nun dazu entschieden.