Eisenstadt
Schuldspruch wegen Wiederbetätigung
Wegen Wiederbetätigung ist am Donnerstag ein 19-jähriger Burgenländer am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu einem Jahr Haft, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt worden. Der Angeklagte soll Postings von Bildern, Symbolen und Parolen in NS-Diktion auf Facebook verbreit