Polizeibeamter ging bei „Warn-Mail“ zu weit

Vorhalten von verbüßten Strafen ist streng verboten. Doch genau das machte Polizist.

Für Diskussionen sorgt der Bericht über einen Kärntner Polizisten, der an Direktionen mehrerer Volksschulen eine Warn-E-Mail geschickt hat. Darin weist der Polizist auf die Identität eines „einschlägig Vorbestraften“ hin. Dieser tauche mit seinem Wagen vor Schulen auf und würde Kinder ansprechen, um


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