Schuldsprüche nach Badeunfall
Eine Kindergartenpädagogin (24) und ein Bademeister (23) sind gestern am Bezirksgericht Bleiburg der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Der Bademeister muss 2000 Euro, die Kindergärtnerin 1500 Euro Geldstrafe bezahlen. Richter Franz Boschitz sah es als erwiesen an, dass die 24