Schutz vor Hetze
Das Strafrecht schützt Asylwerber vor Verhetzung, auch wenn sie nicht explizit unter die Kriterien fallen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden, nachdem das OLG Graz einen Mann freisprach, der das „Erledigen“ von Asylanträgen mit dem Maschinengewehr forderte.