Medizinstudium: Die Quote darf bleiben
Inländer-Bevorzugung ist korrekt, weil sie dem „Schutz des Gesundheitssystems“ dient. Anders bei Zahnärzten.
Das lange anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Zusammenhang mit dem Medizin- und Zahnmedizinstudium ist nun vorbei. Die EU-Kommission billigte die Zugangsbeschränkungen für Ausländer beim Medizin-, nicht aber beim Zahnarztstudium.
Ausgehend von Daten der österreichischen Behö