Medizinstudium: Die Quote darf bleiben

Inländer-Bevorzugung ist korrekt, weil sie dem „Schutz des Gesundheitssystems“ dient. Anders bei Zahnärzten.

Das lange anhängige EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Zusammenhang mit dem Medizin- und Zahnmedizinstudium ist nun vorbei. Die EU-Kommission billigte die Zugangsbeschränkungen für Ausländer beim Medizin-, nicht aber beim Zahnarztstudium.

Ausgehend von Daten der österreichischen Behö


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