Gesetzeslage
Radeln auf Forststraßen ist in Österreich nur mit Einverständnis des Grundbesitzers erlaubt.
Mountainbiken darf man nur auf ausgewiesenen Strecken.
In Deutschland etwa ist das Radfahren auf Forststraßen gesetzlich erlaubt. Diese Regelung ersetzt die Zustimmung des Grundbesitzers.