Burgherr haftet nicht für Felssturz
Ein Ritterfest auf der Burg Hochosterwitz endete 2012 mit mehreren Schwerverletzten. Fünf Jahre nach dem Vorfall gibt es nun ein erstes, zivilrechtliches Urteil: Demnach muss Burgherr Karl Khevenhüller-Metsch für den Steinschlag nicht haften. Ein Oberösterreicher hatte geklagt. Streitwert: 51.000 Eu