„Zurechnungsfähig“: OGH lässt Amokfahrer abblitzen

Oberster Gerichtshof weist die Nichtigkeitsbeschwerde von Alen Rizvanovic’ Anwältin gegen Urteil zurück. Das Oberlandesgericht Wien verhandelt noch über Strafhöhe.

Wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs setzte es für Alen Rizvanovic im September 2016 am Straflandesgericht Graz die Höchststrafe. Lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen haben ihn für zurechnungsfähig und schuldig gehalten. S


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