„Luft-100er“ für alle

Der „Luft-100er“ gilt auch für Elektroautos – obwohl diese keine Luftschadstoffe ausstoßen. Begründung des Verfassungsgerichtshofes: Unterschiedliche Limits würden Verkehrsfluss und Sicherheit beeinträchtigen. Ein E-Autolenker hatte sich nach einer Ermahnung wegen 115 km/h auf einer Linzer Autobahn


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