„Luft-100er“ für alle
Der „Luft-100er“ gilt auch für Elektroautos – obwohl diese keine Luftschadstoffe ausstoßen. Begründung des Verfassungsgerichtshofes: Unterschiedliche Limits würden Verkehrsfluss und Sicherheit beeinträchtigen. Ein E-Autolenker hatte sich nach einer Ermahnung wegen 115 km/h auf einer Linzer Autobahn