Gedenkstätte statt Gefängnisstrafe
Das Landesgericht Linz hat ein Projekt gestartet, bei dem Verurteilten nach dem Verbotsgesetz eine unbedingte Strafe nachgesehen werden kann. Sie müssen stattdessen die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen und sich mit dem Thema befassen. Voraussetzung ist, dass es sich um „ideologisch nicht gefestig