„Bettler“ verurteilt
Zwei „Bettelmönche“ sind am Landesgericht Salzburg jeweils zu einer teilbedingten Haftstrafe von zehn Monaten, davon zwei Monate unbedingt, wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Laut Anklage hatten sie Spendengeber betrogen und für Glücksbringer überhöhte Beträge kassiert.