IT-Lösung nicht auf der Höhe der Zeit

Die Anträge für Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbotwerden elektronisch bearbeitet.

Die Anträge für Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot

werden elektronisch bearbeitet.

Landes-Rechnungshof empfiehlt eine Modernisierung der Anwendung, die im Jahr 2003 erstmals verwendet worden ist.

Von Michael Steinlechner

michael.steinlechner@neue.at

Eine veraltete IT-Lösung kommt in Österreich zum Einsatz, wenn es darum geht, Anträge für Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot für Lkw (siehe Factbox) zu bearbeiten. Auch organisatorisch könnte der Prozess effizienter gestaltet werden. Zu d


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