IT-Lösung nicht auf der Höhe der Zeit

Die Anträge für Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot
werden elektronisch bearbeitet.
Landes-Rechnungshof empfiehlt eine Modernisierung der Anwendung, die im Jahr 2003 erstmals verwendet worden ist.
michael.steinlechner@neue.at
Eine veraltete IT-Lösung kommt in Österreich zum Einsatz, wenn es darum geht, Anträge für Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot für Lkw (siehe Factbox) zu bearbeiten. Auch organisatorisch könnte der Prozess effizienter gestaltet werden. Zu d