Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Wasser: Klage gegenKoblach abgewiesen

Hausbesitzer fordert von Gemeinde Schadenersatz. Aber für Zivilrichterin ist nicht erwiesen, dass Sand im Leitungswasser Schäden verursacht hat. Urteil nicht rechtskräftig.

Für gewöhnlich verweisen Richter in Zivilverfahren am Ende der Verhandlung darauf, dass ihr Urteil schriftlich ergehen wird. Aber die Zivilrichterin des Landesgerichts Feldkirch verkündete gestern ihre Entscheidung gleich mündlich. Sie wies in dem Rechtsstreit um die Qualität des Leitungswassers die


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