Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
at

Spital trägt Schuld an schwerer Behinderung

Auch für Obersten Gerichtshof liegt ärztlicher Behandlungsfehler vor: Weil bei krankem Frühgeborenen kein Blutaustausch vorgenommen wurde, ist Kind schwer behindert.

In der 31. Schwangerschaftswoche kam der Frühgeborene nach den gerichtlichen Feststellungen 2010 in einem Landeskrankenhaus mit einem Gewicht von zwei Kilogramm zur Welt. Der Säugling erlitt als seltene Komplikation mit einer schweren Gelbsucht einen Kernikterus, also eine Bilirubinenzephalopathie.


Warning: Undefined variable $list in /opt/app-root/src/wordpress-custom/wp-content/themes/vn-legacy/content/content-navigation.php on line 67

Warning: Undefined array key 1 in /opt/app-root/src/wordpress-custom/wp-content/themes/vn-legacy/content/content-navigation.php on line 90
Artikel 1 von 1
Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.