Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Spital trägt Schuld an schwerer Behinderung
Auch für Obersten Gerichtshof liegt ärztlicher Behandlungsfehler vor: Weil bei krankem Frühgeborenen kein Blutaustausch vorgenommen wurde, ist Kind schwer behindert.
In der 31. Schwangerschaftswoche kam der Frühgeborene nach den gerichtlichen Feststellungen 2010 in einem Landeskrankenhaus mit einem Gewicht von zwei Kilogramm zur Welt. Der Säugling erlitt als seltene Komplikation mit einer schweren Gelbsucht einen Kernikterus, also eine Bilirubinenzephalopathie.