Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Freispruch: Nachbarn doch nicht gestalkt
Angeklagte (43) soll Ehepaar fotografiert und belauscht haben. Gericht stellte keine unzumutbare Belästigung fest.
Im Zweifel wurde die unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der beharrlichen Verfolgung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Wenn es um den Verdacht von Stalking gehe, sei es s