Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis
Denn der unbescholtene Angeklagte hat den Übergriff an seiner Lebensgefährtin im Vollrausch begangen, zudem dauert das Verfahren schon zwei Jahre. Ersturteil nun bestätigt.
Der Mann aus dem Bezirk Dornbirn hat seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2017 brutal vergewaltigt und später mehrmals gefährlich bedroht. Dennoch muss der 39-jährige Beschuldigte nicht ins Gefängnis.
Der unbescholtene und geständige Angeklagte kam mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Hafts