Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Gutachter: OP war wieGenitalverstümmelung

Klagende Patientin sagt in anhängigem Zivilprozess am Landesgericht, beklagter Schönheitschirurg hätte ihre Schamlippen nicht entfernen, sondern nur verkürzen dürfen.

Sie habe sich ihre inneren Schamlippen um rund einen Zentimeter verkürzen lassen wollen, sagt die klagende Patientin. Stattdessen habe der beklagte Schönheitschirurg diese bei der Operation komplett entfernt. Zudem habe der Facharzt für plastische Chirurgie ihre Klitoris angeschnitten und so einen K


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