Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Acht Monate Haft nach drei Ladendiebstählen

Rechtskräftige Strafe fiel hoch aus, weil 24-Jährige bereits mit neun einschlägigen Vorstrafen belastet ist. Schuldspruch erfolgte auch wegen gefährlicher Drohung.

Wer unbescholten ist und wegen Ladendiebstählen mit einem Schaden von 138 Euro und einer gefährlichen Drohung schuldig gesprochen wird, kommt in der Regel mit einer Geldstrafe davon. Die 24-jährige Oberländerin, die nun vor Gericht stand, hat jedoch bereits neun einschlägige Vorstrafen wegen Vermöge


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