Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Geschiedene muss nicht nach Serbien zurück
Serbin darf trotz Scheidung von EU-Bürger in Österreich bleiben: negativer Bescheid aufgehoben.
Die Serbin war in Vorarlberg mit einem EU-Bürger verheiratet und erhielt deshalb einen Aufenthaltstitel. Nach zwei Jahren wurde die Ehe mit dem Bulgaren aber einvernehmlich geschieden. Daraufhin entschied das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch Ende 2018, dass die Nicht-EU-Bürgeri