Betretungsverbot liegtim Ermessen der Polizei
Jemand, der sich gefährdet fühlt, hat kein Recht auf Erteilung einer Wegweisung, meint ein Verwaltungsrichter.
Der Akademiker hat nach mehreren Vorfällen vergeblich beantragt, dass die Polizei über seinen manisch-depressiven Bruder ein befristetes Betretungsverbot für das gemeinsam bewohnte Haus verhängt. Deshalb hat er sich am Landesverwaltungsgericht Vorarlberg über das Verhalten der Polizisten beschwert.
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