Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Scheidungsanwältinum Honorar betrogen

Geldstrafe für Unbescholtenen, der damit rechnen musste, 11.200 Euro nicht bezahlen zu können.

Für den Tatbestand des Betrugs sei es nicht notwendig, von vornherein eine Betrugsabsicht zu haben, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Dafür genüge schon der bedingte Vorsatz, den der Angeklagte zweifellos gehabt habe. Er habe in der damaligen finanziell angespannten Situa


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