Bregenz

Gutachten im BH-Fall musste ergänzt werden

Anklage gegen Söner O. lässt weiter auf sich warten – ergänzende Stellungnahme brachte keine neuen Erkenntnisse.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller musste sein gut 80-seitiges Gutachten über den mutmaßlichen Mörder des Sozialamtsleiters der BH Dornbirn ergänzen. Grund dafür war eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Inns­bruck an die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Aus Sicht der Oberbehörde war das Gutac


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