Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Nachbarn als pädophil bezeichnet – Prozess
In anhängigem Zivilprozess soll geklärt werden, ob beklagte Nachbarin den Kläger vor Zeugen unter anderem als pädophil bezeichnet hat.
Der Kläger behauptet, seine Nachbarin habe am 25. Jänner öffentlich vor Zeugen zu ihm gesagt, er sei zu blöd zum Sprechen, ein Arschloch und sogar ein pädophiles Arschloch. Mit seiner Unterlassungsklage will er erreichen, dass der Beklagten derartige Ehrenbeleidigungen gerichtlich verboten werden.
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