Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Sexualstraftäter muss nicht ins Gefängnis
Tochter der Lebensgefährtin im Intimbereich berührt und beim Duschen gefilmt: Ersttäter (42) kam rechtskräftig mit Geldstrafe und Haft auf Bewährung davon.
Die begangenen Sexualdelikte waren nach Ansicht der Richter nicht derart gravierend, dass eine unbedingte, zu verbüßende Gefängnisstrafe verhängt werden musste. Der unbescholtene 42-Jährige kam mit einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Haftstrafe von zehn Monaten und einer u