Wählerevidenz

Eintragungsfrist endet am 8. August

Um bei der Nationalratswahl am 29. September wahlberechtigt zu sein, müssen Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz einer heimischen Gemeinde eingetragen sein. Darüber haben die Verantwortlichen des Landes informiert. Die Eintragung in das Wählerregister kann bis zum 8. August beantragt werden. Nä


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