Obergrenze

Wahlkampfkosten werden beschränkt

Oppositionsparteien und Grüne stimmen für Antrag. ÖVP scheitert mit Versuch, die Grenze höher anzusetzen.

Die Wahlkampfkosten-Obergrenze von zwei Euro pro Wahlberechtigtem ist am Donnerstag im Landtag mit den Stimmen von Neos, FPÖ, Grünen und SPÖ beschlossen worden. Eine Begrenzung von Spenden auf 10.000 Euro pro Jahr für natürliche und juris­tische Personen, eine Limitierung der Zahl der Wahlplakete so


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