Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Staatsanwaltschaft bekämpft Verurteilung

Anklagebehörde berief mit Erfolg für ­Drogenkonsumentin: Die Jugendliche muss nun keine Geldstrafe bezahlen, sondern nur beim Amtsarzt vorstellig werden.

Normalerweise bekämpft die Staatsanwaltschaft ein erstinstanzliches Urteil, wenn ihrer Meinung nach der Angeklagte zu gut davongekommen ist. Dieses Mal aber hat die Strafverfolgungsbehörde Berufung zugunsten der Angeklagten eingelegt. Denn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch hätte die Ange


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