Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Faustschläge: Nun Haft anstelle von Geldstrafe

Wegen zwölf einschlägiger Vorstrafen wurde aus Geldstrafe für Körperverletzung in zweiter Instanz Haftstrafe. 49-Jähriger muss nun sieben Monate ins Gefängnis.

Drastisch war wieder einmal der Unterschied bei der Strafbemessung zwischen dem Bezirksgericht und dem Landesgericht. In erster Instanz kam der vielfach vorbestrafte Angeklagte für die begangene Körperverletzung noch mit einer Geldstrafe davon. In zweiter Instanz jedoch wurde über den 49-Jährigen ei


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