Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Zugriff auf Vermögenbei betreutem Wohnen

Pflegeregressverbot gilt nicht für betreute Wohngemeinschaft, meint Richter des Landesverwaltungsgerichts.

Die Bezieherin von Pflegegeld der Stufe 3 lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft eines Sozialzentrums. Die Pensionistin hat bislang erfolglos um die Übernahme der Unterbringungs- und Verpflegungskosten von monatlich 3292 Euro angesucht. Nach der BH hat nun auch das Landesverwaltungsgericht Vorarlb


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