Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Zugriff auf Vermögenbei betreutem Wohnen
Pflegeregressverbot gilt nicht für betreute Wohngemeinschaft, meint Richter des Landesverwaltungsgerichts.
Die Bezieherin von Pflegegeld der Stufe 3 lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft eines Sozialzentrums. Die Pensionistin hat bislang erfolglos um die Übernahme der Unterbringungs- und Verpflegungskosten von monatlich 3292 Euro angesucht. Nach der BH hat nun auch das Landesverwaltungsgericht Vorarlb