Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Vergewaltiger mussnicht ins Gefängnis

Denn der unbescholtene Angeklagte hat im Vollrausch seine Lebensgefährtin ­vergewaltigt. Zudem dauert das Verfahren schon zwei Jahre.

Der Mann aus dem Bezirk Dornbirn hat seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2017 brutal vergewaltigt und später mehrmals gefährlich bedroht. Dennoch muss er, so das erstinstanzliche Urteil, nicht ins Gefängnis.

Der unbescholtene und geständige Angeklagte kam gestern am Landesgericht Feldkirch mit


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