Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Lärmstörung mit 260Kilo schwerer Glocke
Landesverwaltungsgericht bestätigt BH-Geldstrafe von 100 Euro: Privates Glockengeläute, mit dem Gebet vertont wird, stört Nachbarn.
Der gläubige Christ aus dem Bezirk Bregenz verstößt mit seinem vertonten Angelus-Gebet gegen das Vorarlberger Landessicherheitsgesetz. Denn der am Rande eines Dorfes wohnende Vorarlberger stört seit 2011 mit lautem Glockengeläute täglich einen Nachbarn.
Der pensionierte Landesbeamte hat außen an sei