Aus dem Gerichtssaal

Berufung: Drei Monate weniger für NS-Symbole

Nazi-Codes auf Laptop gemalt: Haftstrafe für einschlägig Vorbestraften von 18 auf 15 Monate verringert.

Der angeklagte Unterländer hat nach den gerichtlichen Feststellungen in Gegenwart von Bekannten ab 2014 mit einem Filzstift die Nazi-Symbole „SS“, „88“ (die Zahl steht für Heil Hitler), „C18“ (Combat Adolf Hitler) und eine hakenkreuzähnliche Triskele auf seinen Laptop gemalt. Und er hat den Computer


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