Aus dem Gerichtssaal

Mit 14 Jahren schon wieder im Gefängnis

Wieder unbefugt mit Autos gefahren und Einbrüche verübt: Sieben Monate Haft bei dritter Vorstrafe für Syrer, der erst strafmündig wurde.

Von Seff Dünser

Der Drittangeklagte sei sein größtes Sorgenkind, sagte Jugendrichter Richard Gschwenter bei der Urteilsbegründung. Der Untersuchungshäftling ist erst 14 Jahre alt. Gestern wurde der heuer strafmündig gewordene Syrer bereits zum dritten Mal verurteilt, erneut vor allem wegen unbefugten


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