Aus dem Gerichtssaal
Keine Auskunft erteilt:3000 Euro BH-Strafe
Lokalbetreiber stellte bei Glücksspielkontrolle zudem kein Geld für Testspiel zur Verfügung und verletzte auch so seine Mitwirkungspflicht.
Von Seff Dünser
Beschuldigte müssen nicht aussagen und dürfen dafür auch nicht bestraft werden. Das gilt aber offenbar nicht für Glücksspielkontrollen.
Der Betreiber eines Dornbirner Glücksspiellokals hat gegenüber Kontrolleuren jegliche Aussage zu den in seinem Lokal aufgestellten Automaten verweiger