Aus dem Gerichtssaal
Höchststrafe für rückfälligen Exhibitionisten
Urteil rechtskräftig: Sechs Monate Haft für 40-Jährigen, der erneut wegen öffentlicher Selbstbefriedigung verurteilt wurde.
Von Seff Dünser
Über den rasch rückfällig gewordenen Exhibitionisten wurde nun die Höchststrafe verhängt. Der mit acht einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wurde auch in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Berufungssenats