Aus dem Gerichtssaal

Höchststrafe für rückfälligen Exhibitionisten

Urteil rechtskräftig: Sechs Monate Haft für 40-Jährigen, der erneut wegen öffentlicher Selbstbefriedigung verurteilt wurde.

Von Seff Dünser

Über den rasch rückfällig gewordenen Exhibitionisten wurde nun die Höchststrafe verhängt. Der mit acht einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wurde auch in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Berufungssenats


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