Aus dem Gerichtssaal
Kein Aufenthaltstitel für verurteilten Mörder
Staatenloser Vorarlberger erhält in Österreich keinen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, wurde am Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Von Seff Dünser
Wegen Tötungsdelikten wurde der staatenlose Vorarlberger zwei Mal zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die er inzwischen verbüßt hat. Mittlerweile verfügt er in Österreich über keine unbefristete Aufenthaltsberechtigung mehr. Es besteht aber auch kein Aufenthaltsverbot mehr. Zuletz