Aus dem Gerichtssaal
Häftling irrtümlichzu früh entlassen
Richterin verrechnete sich bei der Berechnung der verbüßten Haftzeit und ließ verurteilten Einbrecher um 14 Tage zu früh enthaften.
Von Seff Dünser
Von einem Justizirrtum profitierte gestern in Feldkirch ein rechtskräftig verurteilter Einbrecher. Der 36-jährige Untersuchungshäftling wurde wegen eines Rechenfehlers einer Richterin um zwei Wochen zu früh aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen.
Die Strafrichterin ging während der