Aus dem Gerichtssaal

WC-Besuch giltals verweigerter Alkoholtest

Höchstrichter bestätigten Verwaltungsstrafe von 1800 Euro für Vorarlberger Autofahrer, dem nicht geglaubt wurde, dass er Durchfall hat.

Von Seff Dünser

Der WC-Besuch eines Autofahrers wurde als verweigerter Alkoholtest gewertet. Dafür hat der Mann aus dem Bezirk Bludenz nach der Straßenverkehrsordnung eine Geldstrafe von 1800 Euro zu bezahlen. Das wurde nun in dritter Instanz am Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig entschieden. Der A


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