Aus dem Gerichtssaal
WC-Besuch giltals verweigerter Alkoholtest
Höchstrichter bestätigten Verwaltungsstrafe von 1800 Euro für Vorarlberger Autofahrer, dem nicht geglaubt wurde, dass er Durchfall hat.
Von Seff Dünser
Der WC-Besuch eines Autofahrers wurde als verweigerter Alkoholtest gewertet. Dafür hat der Mann aus dem Bezirk Bludenz nach der Straßenverkehrsordnung eine Geldstrafe von 1800 Euro zu bezahlen. Das wurde nun in dritter Instanz am Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig entschieden. Der A